Informationen zum rechtlichen Verfahren von Hanf
In den letzten 50 Jahren wurde die Regulierung des Hanfkonsums auf verschiedenen Ebenen ausführlich diskutiert.
In diesem Artikel beginnen wir mit dem konsolidierten Gesetz 309 von 1990 ā dem konsolidierten Gesetz zur BetƤubungsmittelregulierung, das bereits mehrmals überarbeitet und geƤndert wurde. Das konsolidierte Gesetz legt fest, dass alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit BetƤubungsmitteln in die ZustƤndigkeit des Gesundheitsministeriums fallen.
AnschlieĆend wurde das Fini-Giovanardi-Gesetz, das die therapeutischen Eigenschaften von Hanf für illegal erklƤrte, angefochten. Das Gericht erklƤrte es für null und nichtig, da es im Hinblick auf die Entwicklung der therapeutischen Wissenschaft anachronistisch sei.
Es ergab sich die Notwendigkeit, die Tabellen des Gesetzes 309 ā Tabellen für BetƤubungsmittel und psychotrope Substanzen ā zu überarbeiten. Im Jahr 2014 wurde daher das Gesetz 79 erlassen, das:
- Aktualisieren Sie die Online-Tabellen vor ā 32/2014;
- stellt psychotrope Substanzen unter internationale Kontrolle;
- umfasst therapeutische Substanzen für den menschlichen und tierärztlichen Gebrauch sowie Verschreibungsmethoden;
- führt die Zulassung zum Anbau zu Forschungszwecken und zu Versuchszwecken ein;
- erlaubt den Anbau zu therapeutischen Zwecken auf Antrag durch autorisierte Privatpersonen;
- ermƶglicht die Abholung und Verteilung an zur Herstellung autorisierte Unternehmen.
Um den Bedürfnissen einer groĆen Zahl von Patienten gerecht zu werden, musste das Ministerium das gesamte Behandlungssystem reformieren. Minister Lorenzin erlieĆ 2015 ein Dekret, das mehrere wichtige Punkte definierte. Insbesondere das Gesundheitsministerium, das als staatliche Stelle für den Hanfanbau zustƤndig ist, verpflichtet sich:
- regelt die nationale Produktion von Hanf für medizinische Zwecke;
- legt die Methoden der medizinischen Verschreibung fest;
- diktiert die Regeln für die Zubereitung und Abgabe;
- fügt ein Ćberwachungsprotokoll ein.
Im Jahr 2016 verabschiedeten die Abgeordnetenkammern das Gesetz 242/2016 zur Förderung des Anbaus von Cannabis Sativa L. für Lebensmittelzwecke.
Das fragliche Gesetz:
- ermƶglicht den Anbau von CE-zertifiziertem Saatgut mit einem maximalen THC-Grenzwert von 0,2 %;
- gibt dem Landwirt eine Toleranz von < 0,6 % für natürliche und biologische Ursachen von Ernten;
- sieht keinen Verkauf von Blütenständen zu Freizeitzwecken vor.
Die EuropƤische Gemeinschaft aktualisiert mehrere Vorschriften in diesem Sektor, beispielsweise:
- Aromentabelle mit Einfügung neuer Eigenschaften von Terpenoiden (1334/2008);
- Liste der pflanzlichen Stoffe oder Pflanzen, aus denen Ƥtherische Ćle gewonnen werden kƶnnen, einschlieĆlich Extrakten von Cannabis Sativa L.;
- BELFRIT-Liste (Belgien, Frankreich, Italien) Akronym der Mitgliedsstaaten, die sich für die Aufnahme von Canapa Sativa L. eingesetzt haben.
Nach diesen regulatorischen Aktualisierungen und ErgƤnzungen hat sich der CBD- und nun auch der CBG-Markt deutlich auf den Lebensmittelsektor ausgeweitet. Europa bringt sogar ein Dossier heraus, um CBD als āNouvelle Foodā oder neues Nahrungsmittel zu klassifizieren.
Regulatorisches Update zu Hanf: Kassationsgericht
Die jüngste und wichtigste Neuerung zum Thema Hanf ist ein Urteil des Kassationsgerichts vom 1. Februar 2019. Darin heiĆt es, dass weder Beschlagnahmungen noch Strafverfahren erforderlich sind, wenn der HƤndler nachweisen kann, dass der Hanf aus Kulturen stammt, die dem Gesetz von 2016 entsprechen.
Sollte der THC-Gehalt nach einer Kontrolle über 0,6 Prozent liegen, kƶnnen die Pflanzen zwar beschlagnahmt oder vernichtet werden, āaber auch in diesem Fall haftet der Landwirt nichtā.
Der Kassationsgerichtshof entschied daraufhin, dass der Anbau von leichtem Hanf legal sei und daher auch sein Verkauf sowie der Verkauf von CBD-Extrakten für Lebensmittel und zur topischen Anwendung legal seien.
Liste der Vorschriften zu Hanf
Um die wichtigsten Regelungen in einer Liste zusammenzufassen:
- 1961 ā UN-Ćbereinkommen über Suchtstoffe
- 1974 ā 5. Juni Ratifizierung des Ćbereinkommens in Italien
- 1990 ā PrƤsidialerlass 309/90 (Konsolidiertes BetƤubungsmittelgesetz)
- 1997 ā Ministerialerlass 11/02 für Importe
- 2006 ā 21.02. Fini-Giovanardi-Recht
- 2006 ā 18/07 Verordnung des Gesundheitsministeriums
- 2007 ā Türkisches Dekret
- 2013 ā Balduzzi-Dekret
- 2014 ā Verfassungsgerichtsurteil Nr. 32
- 2014 ā Gesetzesdekret Nr. 36 vom 20.03.
- 2014 ā Parlamentarische Agenda zur Konversion
- 2014 ā Ressortvereinbarung für Pilotprojekt
- 2015 ā Lorenzin-Dekret
- 2016 ā 09 Phase 1 des Pilotprojekts abgeschlossen
- 2016 ā 12 Vertriebsstart