Haftungsausschluss
Diese Seite dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken hinsichtlich der potenziellen Anwendungsgebiete von CBD. Sie beschreibt die verschiedenen potenziellen Verwendungszwecke, sowohl bestehende als auch solche, die sich derzeit in der Forschung befinden, um das Bewusstsein zu schärfen und Nutzern korrekte Informationen bereitzustellen. Bitte beachten Sie, dass CBD derzeit ein nicht-psychotroper, pharmakologisch aktiver Wirkstoff („API“) ist und auch im von der EMA zugelassenen Arzneimittel „Epidiolex“ enthalten ist (einem 10%igen CBD-Öl, das aus den Blütenständen von Cannabis sativa L. gewonnen wird). CBD-Öle können auch in Apotheken durch galenische Zubereitungen gemäß den in der Monographie des Deutschen Arzneibuchs und in Übereinstimmung mit Artikel 5 des Gesetzes Nr. 94/1998 (dem sogenannten „Di Bella-Gesetz“) beschriebenen Verfahren hergestellt werden. Gleichzeitig kann Cannabidiol, wie andere pharmakologisch aktive Substanzen (Glycerin, Bromelain, Azelainsäure usw.), auch als Inhaltsstoff in Kosmetikprodukten verwendet werden, da es zwar Auswirkungen auf den Körper hat, diese jedoch die menschlichen biochemischen Prozesse nicht wesentlich beeinflussen. Cannabidiol (CBD) ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als kosmetischer Inhaltsstoff zugelassen, unabhängig davon, ob es synthetisch hergestellt oder natürlichen Ursprungs ist, sofern es aus Pflanzenteilen der Cannabispflanze (Cannabis sativa L.) gewonnen wird, die nicht unter das Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe fallen. Alle von Eusphera vertriebenen und auf dieser Website vorgestellten Produkte sind entweder Nahrungsergänzungsmittel, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, oder Kosmetikprodukte zur äußerlichen Anwendung, die CBD aus nicht verbotenen Pflanzenteilen der Cannabispflanze (Cannabis sativa L.) enthalten. Diese Produkte sind keine Arzneimittel und haben keine signifikanten Auswirkungen auf biochemische Prozesse im menschlichen Körper.